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13.03.2017

Gegendarstellung zum NNP-Artikel "Misstöne im Sängerkreis"

In der heutigen Ausgabe der NNP erschien folgender Artikel:

http://www.fnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Misstoene-im-Saengerkreis;art680,2520749

Namentlich handelt es sich bei dem erwähnten "früheren Webmaster" um meine Person, Tammo Zelle.
Ich möchte hiermit feststellen, dass ich mich zu keinem Zeitpunkt "geweigert habe", die Webpage des Sängerkreis zu "modernisieren". - Warum sollten wir uns auch weigern, die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen? - Das ist schließlich unsere oberste Priorität!
Richtig ist: Der Sängerkreis Limburg bat uns um ein Angebot für ein komplettes Redesign der Homepage in Verbindung mit anderen weitgehenden technischen Änderungen.
Da diese Wünsche nur durch einen vollständigen "Neubau" der Seite zu realisieren gewesen wären, fiel unser Angebot entsprechend aus.

Daraufhin wurde der Hostingvertrag mit uns durch den Sängerkreis gekündigt. - Offenbar war man nicht gewillt, uns für eine neue Homepage entsprechend angemessen zu vergüten und hat sich statt dessen für einen günstigeren Mitbewerber entschieden. - So etwas nennt sich "Wettbewerb" und gehört zu unserem täglichen Geschäft. Für so ein Vorgehen haben wir vollstes Verständnis und sind auch keinem Kunden böse (es ist schließlich sein gutes Recht). Wir haben uns dementsprechend auch zu keinem Zeitpunkt "ausgebootet" gefühlt, sondern bestätigten einfach die Kündigung. - Für uns war die Sache damit erledigt.
Allerdings wurde ich einige Zeit später von Dritten darauf aufmerksam gemacht, dass auf der neuen Homepage des Sängerkreis Limburg fast 100(!) von mir angefertigte, urheberrechtlich geschützte, Fotografien online gestellt wurden, obwohl wir den Vorstand zweimal schriftlich(!) darauf hingewiesen hatten, dass für diese Bilder keine Nutzungsrechte für die neue Homepage mehr bestehen! - Eine weitere Lizenzierung wäre selbstverständlich jederzeit (kostengünstig) möglich gewesen!
Die (eingeschränkten) Nutzungsrechte dieser Bilder waren von Anfang an klar schriftlich(!) geregelt!
Da wir als Handwerksbetrieb natürlich kommerzielle Absichten verfolgen (wer möchte und kann schon "für lau" arbeiten), ließen wir den Sängerkreis Limburg durch unseren Rechtsanwalt kostenpflichtig abmahnen. - Wobei wir, um den Sängerkreis nicht unnötig zu schädigen, nur den zivilrechtlichen Weg eingeschlagen haben. - Urheberrechtsverletzungen stellen außerdem einen Straftatbestand dar und können entsprechend strafrechtlich verfolgt werden (die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Haftstrafen oder Geldbußen nach sich ziehen)!
Auch jetzt hätte immer noch die Möglichkeit bestanden, sich außergerichtlich zu einigen.
Letztendlich zeigte sich der Vorstand des Sängerkreis (namentlich hier: Herr Voss) weiterhin stur und uneinsichtig, so dass das Landgericht Frankfurt sehr klare Worte sprechen musste.
Fazit: Der Sängerkreis hat seine derzeitige Lage eher der Einstellung seines 1. Vorsitzenden zu verdanken, als der Wahrung unserer Rechte oder der Verdopplung der Dozentenhonorare.

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