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9.12.2016

Der EuGH hat das Internet kaputt gemacht

So ober so ähnlich kann man es in den letzten Tagen überall in den Medien lesen. Tatsächlich hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 08.09.2016 in seinem Urteil (Az. C-160/15 – GS Media) entschieden, dass schon die einfache Linksetzung zu einer Seite, auf der ein urheberrechtlich geschütztes Bild rechtswidrig verwendet wird, eine Urheberrechtsverletzung auf der eigenen Homepage darstellt.
Diese Entscheidung wurde nun vom Landgericht Hamburg erstmals in Deutschland bestätigt und entsprechend angewandt (LG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2016 - AZ.: 310 O 402/16). - Entsprechend groß ist nun die Verunsicherung bei kommerziellen Webseiten-Betreibern und selbst die Kanzlei, die die Klägerseite vor dem LG vertreten hat, gibt auf ihrer Homepage zu verstehen, dass hier zukünftig noch großer Klärungsbedarf herrscht.
Natürlich erreichen uns jetzt auch Anfragen unserer Kunden, wie sie sich nun verhalten sollen und wir müssen ganz ehrlich zugeben: Wir sind auch von diesem Urteil überrascht worden.- Zumal es auch dem Urteil des BHG vom 17.07.2003 (BGH, Az. I ZR 259/00) gänzlich widerspricht!
Gerade kommerzielle Webseiten sind ja gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse Links zu setzen; in unserem Fall z.B. müssen wir auf die Schlichtungsstelle zur Online-Streitbeilegung verlinken (§ 36 Absatz 1 Nr. 1 VSBG). Hier ist für uns die Handwerkskammer Wiesbaden zuständig und wer garantiert uns, dass alle Bilder auf der Seite der Kammer immer korrekt lizenziert wurden? In der Praxis ist das nicht durchführbar, zumal auch die Handwerkskammer jederzeit Fotos austauschen kann, was wir nicht ständig prüfen können.
Allen kommerziellen Webseiten-Betreibern (rein private Betreiber sind von dieser Entscheidung nicht betroffen) können wir zum jetzigen Zeitpunkt nur raten, sich eine Verlinkung auf andere Seiten zumindest gut zu überlegen. - Auch wenn das aus SEO-Gründen (Suchmaschinenoptimierung) eher kontraproduktiv ist.
Letztendlich bleibt abzuwarten, wie die weitere Rechtsprechung in solchen Fällen aussehen wird.

UPDATE 09.12.2016 20:00:
Auf der Seite Allfacebook.de hat sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke diesem Thema noch einmal ausführlich gewidmet.

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