Wo sind all' die Fotos hin?
Zum 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Danach sind Bilder, auf denen Personen eindeutig identifiziert werden können, in jedem Fall personenbezogene Daten. Laut DSGVO wird für die Verarbeitung und die Speicherung personenbezogener Daten eine Einverständniserklärung jeder fotografierten Person benötigt; und zwar bevor das Bild gemacht wird! -
Ein solches Vorgehen ist natürlich in der Praxis, gerade bei großen Veranstaltungen, nicht praktikabel.
Gem. Art. 85 Abs. 2 DSGVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich. Hier hat es der deutsche Gesetzgeber allerdings versäumt, eine klare, nationale Regelung zu schaffen. - Dies war bisher im Kunsturhebergesetz (KUG) eindeutig geregelt.
Das KUG hat aber zukünftig keinen Vorrang mehr vor dem Datenschutzrecht, sondern muss sich diesem unterordnen bzw. wird von diesem verdrängt.
Ab dem 25. Mai dürfen daher keine Fotos von öffentlichen Versammlungen mehr angefertigt, geschweige denn veröffentlicht werden. Privatpersonen und Firmen drohen dann hierfür hohe Bußgelder.
Aus diesem Grund haben wir nun alle Fotos von den Beselicher Fastnachtsumzügen gelöscht und werden auch zukünftig diesen Service nicht mehr anbieten können.